Home > Karriere im Außendienst > Selbstständigkeit bei der LBS NordWest
Schritt für Schritt in die Selbstständigkeit – mit der LBS NordWest an deiner Seite.
Für die LBS Landesbausparkasse NordWest (LBS NordWest), die LBS Immobilien GmbH NordWest, die Sparkassen und die öffentlichen Versicherungspartner vermitteln Sie als selbstständiger Handelsvertreter:in Produkte. Dabei spielt die Finanzierungsvermittlung an die Sparkassen bzw. auf unserer Finanzierungsplattform der Forum Direktfinanz GmbH & Co. KG eine große Rolle.
Mit Vertrauen und starkem Background in die Selbstständigkeit – hier erfährst du alles was du für deine Tätigkeit wissen musst.
Mit Vertrauen und starkem Background in die Selbstständigkeit – hier erfährst du alles was du für deine Tätigkeit wissen musst.
- Die Geschäftsgründung: So meldest Du dein Gewerbe an
- Der Sachkundenachweis bei der IHK
- Eintragung ins Vermittlerregister
- Steuerliche Erfassung
- Rentenversicherung
- Anfallende Kosten
So starten Sie als selbstständige:r Handelsvertreter:in bei der LBS NordWest
Als Bausparberater:in, Baufinanzierungsberater:in, Immobilienberater:in oder Gebietsleiter:in arbeitest du nach § 84 Abs. 1, 92 Abs. 5 HGB. Das bedeutet: Du bist Partner:in bei der LBS NordWest und handelst als Spezialist:in für die Themen Bausparen und Finanzierung und beräts deine Kund:innen mithilfe unserer Produktpalette. Hierbei bedeutet Selbstständigkeit deine persönliche und fachliche Selbstverwirklichung, das eigenverantwortliche und selbstbestimmte Gestalten deines Arbeitsalltags und deines finanziellen Einkommens.
„Handelsvertreter:in ist, wer als selbstständige:r Gewerbetreibender:in ständig damit betraut ist, für eine:n andere:n Unternehmer:in Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen.“ (§ 84 I 1 HGB)
Ein Blick in die Praxis? Schau in die Erfolgsstorys unserer Berater:innenDie Geschäftsgründung: So meldest Du dein Gewerbe an
Deine Tätigkeit als Handelsvertreter:in (§ 84 HGB) musst du beim örtlichen Ordnungs- und Gewerbeamt nach der Gewerbeordnung (§ 14 GewO) anmelden – auch das Finanzamt und die IHK erhalten darüber die Information. Bei der Anmeldung gibst du „Bausparvermittlung“ oder „Immobilienmakler:in“ als Tätigkeit an.
Als Baufinanzierungsberater:in oder Bausparberater:in benötigst du die Gewerbeerlaubnis nach § 34 i GewO und nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittlung). Als Immobilienberater:in ist die Gewerbeerlaubnis nach § 34 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO notwendig, um Wohnungen, Immobilien und grundstücksgleiche Rechte vermitteln zu dürfen. Die Erlaubnis beantragst du in beiden Fällen bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) vor Ort – die Kammern stellen die Antragsformulare auf ihren Websites bereit.
Die Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO erhältst du von deiner Kommune oder Stadt über das dortige Ordnungs- oder Gewerbeamt. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Erlaubniserteilung nach § 34 c GewO erhältst du von deiner Kommune oder Stadt über das dortige Ordnungs- oder Gewerbeamt. Dafür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Sachkundenachweis
Für die Beantragung der Gewerbeerlaubnis nach § 34 i GewO und die Beantragung nach § 34 c Nr. 2 GewO musst du in der Regel diese Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis (Behördenführungszeugnis, Belegart 0)
- Gewerbezentralregister-Auszug (Behördenführungszeugnis, Belegart 9)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichtes (Insolvenzregister)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Amtsgerichtes (Schuldnerverzeichnis) unter www.vollstreckungsportal.de
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde/Stadtkasse (lokale Steuerschulden)
- Ggf. Kopie des Handelsvertreter:innenvertrages
- Ausgefülltes Anzeigeformular für eine Gewerbetätigkeit nach § 14 GewO
- Berufshaftpflichtversicherung: Die LBS NordWest bietet im Rahmen Ihrer Tätigkeit eine kostenfreie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei der Provinzial an, die alle gesetzlichen Vorgaben zur Erlaubnis nach § 34 i GewO erfüllt
Als Immobiliardarlehensvermittler:in bei der LBS ist die Erlaubnis nach § 34i GewO zwingend erforderlich. Entscheidend ist der Nachweis der Sachkunde.
Das Vermittlungsregister: So trägst Du dein Gewerbe ein
Sobald deine Gewerbeerlaubnis vorliegt, wirst du durch die IHK im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info eingetragen: Du erhältst deine Registernummer, die du von nun an deine Kund:innen bei Kreditangeboten mitteilen musst. Auch die LBS NordWest benötigt von dir je eine Kopie deiner Erlaubnis zur Kreditvermittlung (§ 34 i GewO) und der Registerbehörden-Information, um deine Erlaubnis gegenüber den Aufsichtsbehörden nachweisen zu können. Und wenn du die Registernummer auf deine Visitenkarten druckst, sind auch deine Kund:innen über deine Erlaubnis informiert.
Der Sachkundenachweis – Was steckt dahinter?
Sachkundig ist, wer über die richtigen Kenntnisse in der Kund:innenberatung und über die zu vermittelnden Produkte verfügt – das richtige Wissen über Finanzanlagemöglichkeiten mitsamt den rechtlichen und steuerlichen Grundkenntnissen gehört z. B. dazu.
Einige Berufsausbildungen werden ebenfalls als Sachkundenachweis anerkannt, z. B. diese:
Einige Berufsausbildungen werden ebenfalls als Sachkundenachweis anerkannt, z. B. diese:
- Immobilien-, Bank- oder Sparkassenkauffrau bzw. -kaufmann
- Kauffrau bzw. Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
- Bankfachwirt:in
- lmmobilienfachwirt:in
- Fachwirt:in für Finanzberatung
- Fachwirt:in für Versicherungen und Finanzen
Mit diesen Kosten musst du in deiner Selbstständigkeit rechnen
Wenn Sie sich als Baufinanzierungs-, Bauspar- oder Immobilienberater:in selbstständig machen wollen, fallen folgende Kosten bei Ihrer Gründung an:
- Erlaubnis und Registereintragung nach § 34 c Nr. 2 GewO: Die Kosten hängen von den Gewerbesteuerhebesätzen in den einzelnen Kommunen ab und können stark variieren. Eine einmal erteilte Erlaubnis ist dauerhaft in ganz Deutschland gültig. Bei einem Umzug ist ggf. eine Ummeldung an den Wohn- bzw. Arbeitsort erforderlich, die meist 20 € kostet.
- IHK-Mitgliedschaft: Durch Ihre Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der IHK. Den jährlichen Grundbeitrag für Gewerbetreibende (Nichtkaufleute) erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer.
Steuerliche Erfassung – Ein wichtiger Schritt zu deinem persönlichen Erfolg
Hast du dein Gewerbe beim Gewerbeamt angemeldet, erhältst du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Damit registrierst du deine Selbstständigkeit bei den Finanzbehörden. Der Fragebogen umfasst folgende Punkte:
- Persönliche Angaben: private Adress- und Kontaktdaten, Bankverbindung, ggf. Kontaktdaten deiner Steuerberaterin bzw. deines Steuerberaters, Kurzbeschreibung deiner Tätigkeit
- Angaben zur selbstständigen Tätigkeit: Kontaktdaten deiner Betriebsstätte, Beschreibung der Art der Unternehmensgründung (bei Neugründungen nur Datum der ersten Geschäftstätigkeit)
- Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen: persönliche Einschätzung der zu erwartenden Einkünfte und des zu erwartenden Gewinns
- Angaben zur Gewinnermittlung: Es bietet sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung an.
- Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer: wenn Mitarbeitende angestellt sind
- Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: persönliche Umsatzschätzung – beim Start mitten im Jahr rechnest du die Umsatzschätzung auf zwölf Monate hoch.
Rentenversicherung – So startest du sicher in die Selbstständigkeit bei der LBS NordWest
Da du als Handelsvertreter:in deine Tätigkeit frei einteilst und deine Arbeitszeit selbst bestimmst, bist du den rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen gleichzustellen.
Nicht rentenversicherungspflichtig bist du z. B., wenn du
Nicht rentenversicherungspflichtig bist du z. B., wenn du
- nicht nur für eine:n Auftraggeber:in tätig bist,
- mindestens eine:n versicherungspflichtige:n Arbeitnehmer:in beschäftigst,
- mehrere Personen auf Minijob-Basis beschäftigst und die Gehaltssummen monatlich insgesamt und dauerhaft 450 € überschreiten. Lässt du dich mehr als 23 Monate von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien, erlischt allerdings der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.